Detektei bei Versicherungsbetrug einschalten

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar mit 10 Jahren, Gefängnis bestraft werden kann. Trotzdem nimmt der Versicherungsbetrug ständig zu. Waren es früher Einzelfälle mit hohen Versicherungsleistungen, sind es heute eher viele kleinere Betrugsfälle. Offensichtlich hat das Unrechtsbewusstsein stark abgenommen. Es wird ja keine Einzelperson, sondern eine anonyme Gesellschaft geschädigt und man möchte für die hohen Versicherungsprämien schließlich auch wieder etwas heraus bekommen. Nur führt leider genau dieses Verhalten dazu, dass Versicherungsprämien ständig steigen.

Beispielfälle für Versicherungsbetrug

Simulierender Mitarbeiter im Rollstuhl.

  • Ein Arbeitnehmer meldet sich in seiner Firma krank, kassiert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und arbeitet in dieser Zeit in einer anderen Firma oder gleich schwarz.
  • Eine Arbeitnehmerin meldet sich immer wieder zu den selben Zeiten krank. Es stellt sich heraus, dass sie in diesen Zeiten einer Nebenbeschäftigung nachgeht.
  • Ein Arbeitnehmer ist nach einem Unfall angeblich arbeitsunfähig, da er auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Er kassiert Arbeitsunfähigkeitsrente. Den Rollstuhl benutzt er aber nur in der Öffentlichkeit. Privat und im Urlaub kann er sich vollkommen problemlos bewegen.
  • Einem Reisenden werden angeblich die Koffer gestohlen, in der sich nur sehr hochwertige Kleidung und teure Elektrogeräte befinden.
  • Da wird von einem sehr innovativem Reisebüro eine Reiserücktrittsversicherung für eine nie gebuchte Reise kassiert.
  • Bei Autounfällen wird vor allem hoher Glasschaden gemeldet. Den muss die Teilkaskoversicherung zahlen. Oft ist aber nicht viel Glas zu Bruch gegangen. Mit dem Geld soll die gesamte Reparatur bezahlt werden. Den Blechschaden müsste die Teilkaskoversicherung nicht bezahlen. Also wird sie hinten herum zur Kasse gebeten.
  • Autounfälle werden provoziert, um von der gegnerischen Versicherung überhöhte Reparaturkosten fordern zu können. Dass dabei auch Menschen zu Schaden kommen können, wird in Kauf genommen.

Diese Liste ließe sich noch lange weiterführen. Versicherungen, Arbeitgeber, aber auch Privatpersonen werden in zunehmendem Maße unberechtigterweise zur Kasse gebeten. In manchen Fällen geschieht dies systematisch, oft durch kriminelle Banden. In anderen Fällen verlockt einfach die günstige Gelegenheit, sich schnell zu bereichern.

Was kann man gegen Versicherungsbetrug machen?

Wer den Verdacht hat, betrogen zu werden, der möchte sich wehren. Das ist vollkommen normal und richtig. Andererseits ist Versicherungsbetrug eine schwerwiegende Anschuldigung, die man nicht ohne entsprechende Beweise erheben darf. Diese Beweise zu erbringen ist oft schwierig und langwierig, zumal die Beweisdokumentation auch gerichtsfest sein muss. Hier kommt man schnell an seine Grenzen. Dann ist es eine gute Idee, sich professionelle Hilfe zu sicher. Eine Detektei kann hier Hilfestellung leisten. Sie verfügt über entsprechend ausgebildete Mitarbeiter, die Erfahrung in dieser Art der Ermittlung haben. Außerdem besitzen Detekteien auch die notwendigen technischen Hilfsmittel, um Betrügereien auf die Spur zu kommen und sie gleichzeitig gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Die Kosten für die Detektei können dem überführten Betrüger in Rechnung gestellt werden.

Was kann eine Detektei in so einem Fall leisten?

  • Personenbeobachtung
  • Fotoaufnahmen
  • Videoaufzeichnungen
  • Nachforschungen anstellen
  • Auftritt als Zeuge vor Gericht

Im Beispiel des Arbeitnehmers, der sich krank meldet, um an anderer Stelle zu arbeiten, kann dies durch Beobachtung der Person, Fotos und Videoaufzeichnungen und dem Auftritt des Detektei-Mitarbeiters als Zeuge vor Gericht, zweifelsfrei bewiesen werden. Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung zurückfordern, die Kosten für die Detektei dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen und hat einen Kündigungsgrund.

Der angeblich an den Rollstuhl gefesselte Arbeitnehmer wurde auf diese Weise überführt und die Rentenzahlungen wurden zurückgefordert. Auch der regelmäßig krank werdenden Arbeitnehmerin kam man so auf die Schliche.

Die Überwachung von Mitarbeitern durch Detektive ist legal.Im Fall des Reisebüros konnte durch Nachforschungen festgestellt werden, das dieses Reisebüro dem Vater des angeblichen Betreibers gehört hatte, aber schon einige Zeit nicht mehr existierte. Außerdem stellte sich heraus, dass die Reisebuchung fingiert war. Die Reiserücktrittsversicherung wurde nicht ausgezahlt und gegen den angeblichen Betreiber des Reisebüros Strafanzeige gestellt.

In Fällen, in denen überzogene Glasbruchschäden der Teilkaskoversicherung gemeldet werden, kann durch Nachforschung in den beauftragten Werkstätten der wahre Schadensumfang festgestellt werden.

Wie geht man bei einem Verdacht auf Versicherungsbetrug vor?

Wer einen begründeten Verdacht hat, dass ein Versicherungsbetrug vorliegt, kann sich an eine Detektei wenden. In einem ersten Gespräch wird geklärt, ob hinreichende Verdachtsgründe vorliegen und was im Einzelfall zur Aufklärung unternommen werden kann. Hat man sich mit der Detektei auf eine Vorgehensweise geeinigt, versucht diese den Fall aufzuklären. Anschließend wird ein umfangreiches Paket aus z. B. Beobachtungsprotokollen mit Datum und Uhrzeit, Fotos, Videos und recherchierten Fakten zusammengestellt. Es werden auch Mitarbeiter benannt, die gegebenenfalls vor Gericht als Zeuge aussagen können.

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