Personenüberwachung

Die Personenüberwachung gehört zu den täglichen Aufgaben eines Privatdetektivs, denn in erster Linie wenden sich die Auftraggeber deshalb an eine Detektei, weil sie sich von einer bestimmten Person hintergangen fühlen. Diesbezüglich wird der Privatdetektiv nicht selten damit beauftragt, den eigenen Ehepartner oder Verlobten zu observieren und im Falle eines Falles Beweismaterial zu sammeln, falls sich dieser in einer außerehelichen Liebschaft befindet oder allgemein fremdgeht. Für den Privatdetektiv ist hierbei das wichtigste Hilfsmittel zur Personenüberwachung ein Auto, das optisch möglichst unauffällig wirkt, klein, wendig und kompakt ist und dennoch über ausreichend PS verfügt, um möglichst schnell zu beschleunigen, zum Beispiel um dem Auto der zu observierenden Person rasch überallhin folgen zu können. Das ist insbesondere im Stadtverkehr sehr wichtig, denn hier wird die diskrete Verfolgung durch zahlreiche Ampeln und Nebenstraßen erschwert. Daher arbeiten diesbezüglich häufig auch mehrere Detektive zusammen.

Eine Personenüberwachung wird darüber hinaus nicht selten auch von Arbeitgebern beauftragt, die sich vergewissern möchten, ob ihre Arbeitnehmer tatsächlich krank und daher arbeitsunfähig sind, oder einfach auf Kosten der Firma „blau“ machen. Eine Personenüberwachung ist auch bei geschiedenen Ehepartnern angesagt, die von dem Auftraggeber Unterhalt ausbezahlt bekommen. Sehr viele Unterhaltsempfänger verschweigen ihrem Ex-Partner den Umstand, dass sie bereits wieder fest liiert und diesbezüglich in einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft leben oder aber wieder eine berufliche Beschäftigung aufgenommen haben. Wäre dies der Fall, so hätte das Auswirkungen auf die Höhe, bzw. auf die Gewährung des Unterhaltes.